Brandschutzordnung
nach DIN 14096
Der Verantwortungsbereich eines Arbeitgebers umfasst den Schutz der beschäftigten Arbeitnehmer sowie der vorhandenen Sachgüter.
Um dieses Ziel zu erreichen, bedarf es u.a. einer Brandschutzordnung; einer auf ein bestimmtes Objekt zugeschnittenen Zusammenfassung von Regeln für die Brandverhütung und das Verhalten bei Bränden.
Eine Brandschutzordnung besteht aus den Teilen A, B und C.
Teil A - Kurzhinweis zum Verhalten im Brandfall
ist als Aushang vorgesehen und richtet sich an alle Personen (Beschäftigte, Besucher) die sich in einer baulichen Anlage befinden. Teil A umfasst Kurzhinweise zum Verhalten im Brandfall, wie zum besonnenen Verhalten, zur Brandmeldung, zur Räumung und zur Brandbekämpfung.
Teil B - Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes
richtet sich an Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben die sich nicht nur vorübergehend in einer baulichen Anlage aufhalten. Entsprechend dem Teil B werden die Mitarbeiter in regelmäßigen Abständen geschult; er umfasst Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes, der Verhinderung von Brand- und Rauchausbreitung, der Brandmeldung und Räumung sowie der Brandbekämpfung.
Teil C - Brandverhütung
für Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben z.B. Brandschutzbeauftragter oder Sicherheitsingenieur. Teil C umfasst die Brandverhütung, den Alarmplan, Sicherungsmaßnahmen für Personen, Tiere, Umwelt und Sachwerte, Löschmaßnahmen, die Vorbereitung für den Einsatz der Feuerwehr sowie die Nachsorge.